Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für folgende Typen für begrenzte Anwendung bestimmter sowie wiederverwendbarer Chemikalienschutzkleidung fest: - Ganzkörperschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Typ 3: flüssigkeitsdichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zu Zubehörteilen wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die in anderen Europäischen Normen Festlegungen bestehen können. Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe. - Ganzkörperschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Typ 4: spraydichte Kleidung) und, falls anwendbar, mit spraydichten Verbindungen zu Zubehörteilen wie Hauben, Handschuhe, Stiefel, Sichtscheiben oder Atemschutzausrüstungen, für die in anderen Europäischen Normen Festlegungen bestehen können. Beispiele für solche Kleidung sind einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe, mit oder ohne Handschuhe. - Teilkö