Diese Europäische Norm legt die Terminologie fest, die in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien bei der Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen für Energieanwendungen anzuwenden ist. In dieser Europäischen Norm werden insbesondere einige der relevanten Benennungen und Definitionen berücksichtigt, die in der Richtlinie 2009/28/EG der Europäischen Kommission [1], bezeichnet als Erneuerbare Energien Richtlinie (EER), Richtlinie 2009/30/EG der Europäischen Kommission [2], bezeichnet als Kraftstoffqualitätsrichtlinie (FQD Richtlinie), oder in anderen Europäischen Vorschriften angewendet werden.